Instrumental- und Vokalunterricht

Erste Schritte

Ihre Anmeldung wird durch die Musikschulleitung an eine/n entsprechende/n Musiklehrer/in weitergeleitet. Der/die setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Die Lehrkraft bespricht mit Ihnen mögliche Unterrichtstermine und Details zum Musikunterricht, z.B. …wie bekomme ich ein Leihinstrument, …was sind die Inhalte des individuellen Unterrichts u.v.m. Im Einzelunterricht kann ein persönlicher fünf bis zehnminütiger „Kennenlern-Termin“ mit Ihnen vereinbart werden, eine Probestunde findet aber nicht statt.

Unterrichtsvertrag & Probezeit

Wenn alle Details zwischen Ihnen und dem Musiklehrer geklärt sind und die Musikschulleitung die vollständig ausgefüllte Anmeldung erhalten hat, finden drei bezahlte Probestunden statt. Danach können Sie entscheiden, ob Sie den Unterricht weiterhin in Anspuch nehmen. Der Unterrichtsvertrag sieht vier Kündigungstermine im Schuljahr vor (30. November, 28. Februar, 31.Mai und 31. August) . Die Aufnahme des Musikunterrichts ist – unter der Voraussetzung freier Stunden der entsprechenden Musikpädagogen – jederzeit möglich. Der Unterricht findet ganzjährig, während der Schulzeit in Baden-Württemberg statt.