Satzung

Vorbemerkungen:

Zum Zwecke der Vereinsgründung fand am 04.12.1994 in der Alten Schule in Seckach-Zimmern die Gründungsversammlung statt, in der die Satzung beschlossen und die Vorstandschaft gewählt wurde.

Mit der Eintragung des Vereins und der Satzung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Adelsheim am 08.12.1994 erlangte der Förderverein seine Rechtswirksamkeit.

Diese Satzung wurde punktuell den aktuellen Gegebenheiten angepasst:

  • in der Mitgliederversammlung am 25.02.2003:   §§ 2,3 und 7
  • in der Mitgliederversammlung am 28.11.2008:   neuer Name: „Förderverein für die Musikschule Bauland e.V.“ und kleinere redaktionelle Änderungen

Satzung:

Stand: 28.11.2008

§ 1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein für die Musikschule Bauland e.V.“.
  2. Sitz des Vereins ist Osterburken.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke der Erziehung und Bildung im Sinne der Abgabenordnung. Der Verein sieht in der Arbeit der Musikschule Bauland einen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung unserer Gesellschaft und will in Wahrnehmung dieser gesellschaftlichen Verantwortung für die musikalische Erziehung möglichst breiten Bevölkerungskreisen eine qualifizierte musikalische Ausbildung zukommen lassen.
  2. In diesem Sinne fördert und unterstützt der Verein die Arbeit der Musikschule Bauland.
  3. Der Verein fördert die Verbindung der Eltern, Förderer und ehemaligen Schüler der Musikschule Bauland.
  4. Der Verein ist uneigennützig tätig.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mittel des Vereins

  1. Die Mittel des Vereins werden aufgebracht durch Beiträge, Spenden und die Mitwirkung und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen.
  2. Über die finanziellen Zuwendungen an die Musikschule Bauland entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, sowie jede Personenvereinigung durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vereinsvorstand werden.
  2. Für die Mitgliedschaft wird ein Betrag erhoben.
  3. Über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge beschließt die ordentliche Jahreshauptversammlung der Mitglieder.

§ 5 Verlust der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand oder Ausschluss.
  2. Über den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet die Vorstandschaft mit 2/3tel Mehrheit.
  3. Der Ausschluss erfolgt, wenn sich das Mitglied vereinsschädigend verhält.
  4. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.

§ 6 Organe der Vereins

  1. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
  2. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.

§ 7 Vorstand

  1. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten je allein.
  2. Weiter besteht der Vorstand noch aus dem Schriftführer, dem Kassenwart, einem Elternvertreter und bis zu drei Beisitzer. Der Vorstand kann den Beisitzern besondere Aufgabenbereiche zuweisen. Der Leiter/die Leiterin der Musikschule Bauland gehören dem Vorstand kraft Amtes mit beratender Funktion an.
  3. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung von Vereinsbeschlüssen und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
  4. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Der Vorstand beruft und leitet die Mitgliederversammlung, die jährlich stattfindet. Die Einladung erfolgt schriftlich. Die Angabe der Tagesordnung ist erforderlich.
  2. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig.
    a) Entgegennahme der Jahresberichte von Vorstand und Kassenwart
    b) Entlastung des Vorstandes
    c) Wahl und Abberufung des Vorstandes.
    d)  Satzungsänderungen
    e)  Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    f)   Auflösung des Vereins.
  3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder einzuberufen.
  4. Die Art der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter bestimmt. Geheim muss abgestimmt werden, wenn mindestens sechs der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragen.
  5. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgerechnet. Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat und die Wahl annimmt. Zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von ¾ der Erschienenen erforderlich.

§ 9 Schriftführer, Kassenwart

  1. Der Schriftführer hat über die Mitgliedsversammlungen, die Vorstands- und Ausschusssitzungen eine von ihm, sowie vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen.
  2. Der Kassenwart hat die Kasse zu verwalten, Zahlungen auf Anweisung des Vorstandes zu leisten und dem Verein jährlich in der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. In jeder ordentlichen Mitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer zu wählen, welche die Vereinskasse prüfen.

§ 10 Geschäftsjahr

1. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 11 Auflösung

  1. Die Auflösung des Vereins kann in einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
  2. Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das vorhandene Vermögen des Vereins an das Jugenddorf Klinge.
  3. Das Notenmaterial gehört zur Musikschule Bauland und wird weiterhin dort verwaltet.

§ 12 Inkrafttreten

  1. Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 04.12.1994 beschlossen. Die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Adelsheim erfolgte am 08.12.1994
  2. Gründungsmitglieder: Heinz Dörpholz, Ekkehard Brand,  Ulrike Keintzel, Ernst Keintzel,  Hannelore Brand, Alois Malcher, Gisela Dörpholz, Wolfgang Joseph, Renate Joseph, Hilde Kast, Korst Klier, Gabriele Stickel, Matthias Becker, Eva-Maria Dolderer, Klaus Dolderer, Susanne Nakajima, Ursula Malcher, Kalman Irmai
  3. Aktualisierungen/Anpassungen: 25.02.2003 und 28.11.2008