Musikalische Grundstufe

Die Kurse der musikalischen Grundstufe beginnen in der Regel Ende September bzw. Anfang Oktober mit einer Einführungsstunde. Danach kann der/die Fachlehrer/in alle noch offenen Fragen beantworten und die entsprechenden Unterlagen aushändigen. Der Unterrichtsvertrag ist -nach drei Stunden bezahlter Probezeit- je nach Art des Kurses für das laufende Schuljahr, für zwei Schuljahre oder unbefristet gültig. Verträge, die über einem Schuljahr hinaus ihre Gültigkeit haben, können vier Wochen vor Schuljahresende in schriftlicher Form gekündigt werden. Sondervereinbarungen sind nach Rücksprache mit der Musikschulleitung möglich.